Angehörige werden entlastet

14. August 2019

Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz will Bundesminister Hubertus Heil (SPD) Angehörige von den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern entlasten. Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert unterstützen das Vorhaben und begrüßen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett.

Nicht allen Kindern ist klar, dass sie unterhaltspflichtig für ihre Eltern sind. Das gilt auch dann, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und auf eine Pflegeeinrichtung angewiesen sind. Die Heimkosten unterscheiden sich dabei je nach Einrichtung teils erheblich. Als Teilkaskoversicherung übernimmt die Pflegeversicherung aber nicht die vollständigen Kosten, sondern gibt nur einen Zuschuss. Reichen die Rente und das Vermögen der Eltern nicht, können ihre Kinder für die Heimkosten herangezogen werden. Ob jemand für den Elternunterhalt herangezogen werden kann und in welcher Höhe, hängt vom Einkommen der Kinder ab.

Auch in Nürnberg ist das ein wachsendes Problem. Über 100.000 Menschen in Nürnberg sind nach der Statistik des Einwohnermeldeamts über 65 Jahre alt und über 30.000 älter als 80 Jahre. In den kommenden Jahren wird erwartet, dass die Zahl der Älteren und ihr Anteil an der Bevölkerung weiter zunimmt. Gleichzeitig steigen bundesweit die Heimkosten. „Sowohl für die Kinder als auch für die Eltern ist es belastend, wenn im Alter auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen werden muss. Das wollen wir beenden, indem der Staat künftig mehr Verantwortung übernimmt“, so Gabriela Heinrich.

Mit der gesetzlichen Neuregelung soll künftig gelten, dass nur noch Kinder herangezogen werden, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Wer weniger verdient, soll von der Unterhaltspflicht befreit werden. „Letztlich wollen wir die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft mit dem Gesetz entlasten, zumal diese oft doppelt gefordert ist: Auf der einen Seite müssen sie ihre Eltern unterstützen, auf der anderen Seite haben viele von ihnen selbst Kinder“, so Martin Burkert.

Beide Abgeordneten hoffen nun darauf, dass das Gesetz im Bundestag zügig beraten wird und wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Sie kündigen zudem an, dass die SPD im Bundestag weiter darauf drängen wird, die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige auszubauen. Ziel sei, die eigene Zuzahlung für Heimkosten auf einen festen und fairen Beitrag zu begrenzen.

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