Fünf Jahre Erfolgsgeschichte: Der Mindestlohn feiert Geburtstag

03. Juli 2019

Ein ur-sozialdemokratisches Gesetz wird heute fünf Jahre alt: Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag den Mindestlohn beschlossen und damit eine starke Lohnuntergrenze eingezogen. Allen Unkenrufen zum Trotz haben sich Wirtschaft und Arbeitsmarktlage in Deutschland seither nicht verschlechtert ­– im Gegenteil: Die gute Konjunktur hat sich von Jahr zu Jahr sogar noch verbessert, ebenso wie die Situation abertausender Beschäftigter.

„Der Mindestlohn wirkt“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Burkert. „Seit er eingeführt wurde, sind die Stundenlöhne deutlich gestiegen. Vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte im Osten Deutschlands bekommen deutlich mehr für Ihre Arbeit als vor 2015.“ Dadurch seien die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Ost und West geringer geworden, aber auch die zwischen Männern und Frauen. „Der Mindestlohn hat auch dazu geführt, dass viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten in ordentliche sozialversicherungspflichtige Verhältnisse umgewandelt wurden. Das bedeute konkret: Mehr Lohn und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wäre ohne die SPD nicht möglich gewesen“, so seine SPD-Bundestagskollegin Gabriela Heinrich.

Heinrich und Burkert betonen: „Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung. So geht Politik für ein solidarisches Land“.

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