Gabriela Heinrich zum Lieferkettengesetz

11. Juni 2021

Zum heute im Bundestag beschlossenen Lieferkettengesetz erklärt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich:

  • „Menschenrechte sind universell, unteilbar und unveräußerlich. Die Verantwortung deutscher Unternehmen endet nicht am Werkstor und auch nicht an den europäischen Außengrenzen. Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht und müssen Menschenrechte achten – das gilt auch in ihrer Lieferkette. Menschenrechte sind nicht verhandelbar“, so Heinrich.
  • „Mit dem Lieferkettengesetz setzen wir nun ein Projekt um, das wir hart im Koalitionsvertrag erkämpft haben. Keine andere Partei konnte ein solches Vorhaben bislang durchsetzen. Im letzten Sondierungspapier von Union, FDP und Grünen fand das Lieferkettengesetz noch nicht einmal eine Erwähnung“, so Heinrich.
  • „Das Gesetz ist ein großer Schritt im Kampf gegen Ausbeutung und Kinderarbeit in weltweiten Lieferketten. Auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung, da sie faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Die Wahrung der Menschenrechte ist damit endlich kein Wettbewerbsnachteil mehr“, so Heinrich.

Hintergrund:

Das Lieferkettengesetz ist auf Druck der SPD hin Teil des Koalitionsvertrages. Entgegen immensem Widerstand aus den Unionsfraktionen konnte die SPD-Bundestagsfraktion nun eine gesetzliche Regelung vor Ende der Legislaturperiode durchsetzen. Mit dem Gesetz werden künftig Unternehmen in die Pflicht genommen, Menschenrechte und Sozialstandards in den globalen Lieferketten zu achten.

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