Heinrich und Burkert zum „Starke-Familien-Gesetz“

14. Februar 2019

Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert teilen zur ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Deutschen Bundestag mit:

  • „Wir wollen gezielt helfen, wenn das eigene Einkommen der Eltern nicht reicht, um die Kinder gut zu versorgen. Ein wichtiger Punkt des Gesetzes ist ein besserer Zugang von Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag. Das Gesetz ist auch ein weiterer Schritt in eine kostenlose Infrastruktur für Kinder, zum Beispiel in Bezug auf das Mittagessen in der Schule oder die Schülerbeförderung“, so Heinrich.

  • „1,2 Millionen Kinder in Familien mit geringem Einkommen sollen mit dem Gesetz erstmalig einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten. Der ausgebaute Kinderzuschlag wird dabei helfen, Kinderarmut gezielt einzudämmen. Man kann das Gesetz durchaus auch als Schritt in Richtung Kindergrundsicherung verstehen“, so Burkert.

Langfristig gehe es darum, die Leistungen in einer Kindergrundsicherung zusammenzufassen und zu vereinfachen.

Hintergrund:

Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass der Kinderzuschlag ausgebaut wird, um Kinderarmut verstärkt anzugehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht wird. Er steht denjenigen Eltern zu, die zwar aus eigener Erwerbstätigkeit genug verdienen, um ihren Bedarf zu decken, für ihre Kinder aber auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.

Das Gesetz sieht vor, dass im zweiten Schritt zum 1.1.2020 die starren Einkommensgrenzen verändert werden, damit der Kinderzuschlag bei zusätzlichem Verdienst nicht mehr sofort komplett entfällt. Einkommen des Kindes, zum Beispiel Unterhalt, soll den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindern. Künftig sollen zudem auch diejenigen Kinderzuschlag erhalten können, die bis zu 100 Euro über dem Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen liegen. Zur Entbürokratisierung soll der Kinderzuschlag künftig immer für sechs Monate gewährt werden, bevor ein neuer Antrag notwendig wird.

Insgesamt sollen künftig 2 Millionen Kinder einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Rund 1,2 Millionen Kinder sollen mit dem Gesetz erstmalig einen Anspruch erhalten. Diese 1,2 Millionen Kinder erhalten damit auch Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe: Das Schulstarterpaket soll von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht werden. Die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung sollen für Eltern mit keinem oder geringem eigenen Einkommen entfallen. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Großen Koalition sind bereits bundesweit die Kita-Gebühren für Familien mit Kinderzuschlag entfallen.

Teilen