Heinrich zum Start der Ankerzentren in Bayern

30. Juli 2018

In Bayern sollen die von der Großen Koalition vereinbarten Ankerzentren am 1. August 2018 an den Start gehen. Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, setzt sich für konkrete Verbesserungen, vor allem für besonders schutzbedürftige Menschen ein.

„Die Ankerzentren müssen bundesweit klar und einheitlich geregelt werden. Es reicht nicht, wenn der Bundesinnenminister bestehenden Unterkünften einfach einen anderen Namen gibt“, sagt Heinrich. „Wir müssen vor allem den besonders schutzbedürftigen Menschen helfen. Dazu gehören Frauen und Kindern, für die es besondere Schutzräume geben muss. Gleiches gilt für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt und deshalb geflohen sind“, erklärt die Bundestagsabgeordnete.

„Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir eine unabhängige Verfahrensberatung vor Ort in den Ankerzentren anbieten. Auch der Zivilgesellschaft, zum Beispiel in Form von Non-Profit-Organisationen, muss der Zugang ermöglicht werden, um vor Ort die Menschen zu beraten und zu unterstützen“, so Heinrich weiter.

Allein in Bayern seien derzeit über 50.000 Klagen im Bereich Asyl anhängig, fast jeder abgelehnte Asylbescheid werde beklagt. Bis zum Ende des Gerichtsverfahrens – bundesweit beträgt die Verfahrensdauer laut Heinrich im Schnitt 11 Monate, bei Widerrufen sogar 16 Monate – sollen Asylbewerber in den Ankerzentren bleiben. Die lange Wartezeit ohne wirkliche Perspektive kann aus Sicht von Heinrich auch in den Ankerzentren zu Problemen führen.

„Die Gerichte sind überlastet und es mangelt noch immer an Personal. Es ist dringend notwendig, die Verwaltungsgerichte in Bayern zusätzlich zu stärken, damit zugunsten der Betroffenen schneller gerichtlich geklärt werden kann, ob ein Anspruch auf Schutz besteht, oder nicht“, betont Heinrich abschließend.

Teilen