Historisches Hilfspaket wegen Corona geschnürt: Das steckt im Paket

25. März 2020

Das haben mir auch ältere Kollegen bestätigt: So etwas wie zur Zeit gab es im Bundestag noch nie. Unter historischen Gesundheitsvorkehrungen beschließt der Bundestag ein historisches Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten:

Corona-Schutzschild und Sozialschutzpaket

Das Corona-Schutzschild lässt sich nur als größtes Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands bezeichnen. Ein Milliardenprogramm wird Arbeitsplätze sichern, Unternehmen helfen, die Gesundheit von Millionen Menschen schützen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Finanziert wird das durch Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro. Kabinett und Bundestag mussten hierfür einen Nachtragshaushalt billigen.

Die Gesundheitsversorgung soll auch in Krisenzeiten gewohnt gut funktionieren. 3,5 Milliarden Euro werden unter anderem für mehr Schutzausrüstung und die Entwicklung eines Impfstoffs zur Verfügung gestellt. 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung bereit.

50 Milliarden Euro stehen bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren (einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten, die nicht zurückgezahlt werden). Bei bis zu 5 Beschäftigten erhalten Firmen oder Selbstständige bis zu 9.000 Euro, bei bis zu 10 Beschäftigten bis 15.000 Euro.

Der Bund gründet einen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“, der sich eher an große Unternehmen richtet. Enthalten sind 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen und 400 Milliarden Euro für Bürgschaften. Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.

Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Das Finanzministerium schreibt, dass für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen bis Ende 2020 gilt:

  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.

Die staatliche KfW-Bank stellt ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung, um Liquiditätsengpässe von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu vermeiden bzw. zu mindern.

=> Alle Informationen mit weiterführenden Links zum Corona-Schutzschild finden sich hier.

Sozialschutz-Paket

Nicht nur Unternehmen und Selbstständigen muss jetzt unter die Arme gegriffen werden. Auch Familien, Arbeitnehmerinnen, Geringverdienerinnen usw. können unter eine Art Rettungsschirm schlüpfen. Wenn es in Familien Verdienstausfälle wegen Kita- oder Schulschließungen gibt, werden diese weitgehend ausgeglichen. Familien, denen wegen Kurzarbeit ein Teil der Einkünfte wegbricht, bekommen leichter einen Kinderzuschlag.

Der Zugang zur Grundsicherung wird vereinfacht, indem die Vermögensprüfung vorübergehend ausgesetzt wird und tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen werden.

Das Kurzarbeitergeld wird ausgeweitet. Das soll helfen, wenn Firmen durch Corona Arbeitsausfälle haben.

=> Informationen für Arbeitnehmer_innen und Familien zu Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen, Grundsicherung etc. finden sich auf den Seiten des Arbeitsministeriums.

Gesetzesänderungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ist ganz zentral, damit Menschen nicht in Not geraten. Zum Beispiel darf nicht sein, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, nur weil ihr Einkommen wegen Corona wegbricht. Das Gesetz umfasst aber viel mehr:

Vertragsrechtliche Moratorien, die Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend ausgesetzt. Änderungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht sehen vor, dass Menschen nicht mehr unbedingt physisch zusammenkommen müssen, um Beschlüsse zu fassen. Ganz wichtig auch: Das Justizwesen wird teilweise angepasst (Hemmung der Unterbrechungsfristen im Strafverfahren).

Ausführlich und vollständig findet sich das alles auf den Seiten des Justizministeriums.

Rückholung gestrandeter deutscher Reisender

Das haben wir zwar nicht im Bundestag beschlossen, aber es sollte trotzdem hier stehen: Außenminister Maas hatte am 17.3. angekündigt, dass die Bundesregierung „alles dafür tun wird, den tausenden deutschen Reisenden, die im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen." Die Bundesregierung stellt hierfür bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Informationen für gestrandete Urlauber oder Geschäftsreisende finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

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