Schluss mit Lohndumping

21. Oktober 2016

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten, teilen die Nürnberger Bundestagsabgeordneten Martin Burkert und Gabriela Heinrich mit.

„Als Gewerkschafter freue ich mich besonders, dass wir damit nicht nur Lohndumping Einhalt gebieten, sondern auch die Informationsrechte von Betriebsräten stärken und überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch einführen“, so Burkert.

„Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten. Die Reform ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Heinrich.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Außerdem soll eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Wird diese überschritten, muss der Leiharbeitnehmer in ein Normalarbeitsverhältnis im Einsatzbetrieb übernommen werden. Damit soll dem dauerhaften Einsatz von Leiharbeitskräften entgegengewirkt werden. Bei der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden zwei Überlassungen an denselben Entleihbetrieb zusammengerechnet, wenn die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern.

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