Zuschuss für Studierende

14. März 2023

Ab dem 15. März können Studierende eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro digital beantragen. Darauf weist die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich hin.

Die Einmalzahlung für Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der hohen Energiepreise. Sie baut auf der Energiepreispauschale für Studierende mit Minijobs und zwei Heizkostenzuschüssen auf, mit denen Studierende mit BAföG-Anspruch bereits von der Bundesregierung unterstützt wurden.

Anspruchsberechtigt sind auch die bundesweit 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und -fachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Einmalzahlung ist steuer- und abgabenfrei. Sie kann online über www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Nötig sind dafür ein BundID-Konto sowie die Funktion des Online-Ausweises oder ein Elster-Zertifikat.

„Es hat leider etwas gedauert, aber nun ist es endlich soweit und die Plattform steht“, zeigt sich Gabriela Heinrich erleichtert. „Uns war es wichtig, dass wir auch eine Einmalzahlung leisten, die nicht an BAföG-Bezug oder Minijob geknüpft ist, sondern wirklich alle erreicht.“ Bereits mit der BAföG-Reform im letzten Jahr seien die Leistungen deutlich verbessert worden. Die SPD-Bundestagsfraktion will darauf weiter aufbauen und nun eine weitere Strukturreform vorantreiben. Dazu hat sie vorgeschlagen, unter anderem den Darlehensanteil abzusenken und perspektivisch abzuschaffen. Junge Menschen ohne zahlungskräftige Eltern sollen nach dem Studium nicht erstmal vor Schulden stehen.

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