Frauen vor Menschenrechtsverletzungen schützen und Täter bestrafen

06. März 2015

Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin:

Frauen müssen vor Gewalt geschützt werden und Täter dürfen nicht straflos ausgehen. Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März verurteilt die SPD-Bundestagsfraktion Menschenrechts-verletzungen an Frauen, die insbesondere in gewaltsamen Konflikten zu Tausenden Opfer werden.

„Vor dem Gesetz haben in vielen Ländern Frauen weniger Rechte als Männer. Frauen sind zum Beispiel in Afrika oder Asien oft benachteiligt im Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Eigentumsrecht. Auch wenn wir in Europa viel erreicht haben, müssen wir weiter daran arbeiten, dass die Gleichberechtigung hier und anderswo auf dem Globus voranschreitet.

Bestimmte Menschenrechtsverletzungen werden viel öfter an Frauen begangen als an Männern. Dazu gehören Kinderehe, Genital-verstümmelung und Vergewaltigung. In bewaffneten Konflikten werden Vergewaltigungen als Kriegsmittel eingesetzt. Massenvergewaltigungen zerstören die Sozialstruktur ganzer Dörfer. Die meisten Täter gehen straflos aus, weil die Taten totgeschwiegen oder nicht verfolgt werden.

Die Politik ist in vielfältiger Weise gefordert, Opfer zu schützen und Täter zu bestrafen. Wir müssen erstens die Zivilgesellschaft, insbesondere Frauen-Initiativen, in Bürgerkriegsländern fördern. Zweitens muss sich Deutschland in den internationalen Organisationen dafür einsetzen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, indem zum Beispiel die Resolution 1325 der Vereinten Nationen endlich umgesetzt wird. Drittens dürfen wir nicht müde werden, bei Reisen ins Ausland oder bei Gesprächen in Deutschland immer wieder zu fordern, dass Täter ihre gerechte Strafe erhalten.“