Verbesserungen für geduldete Flüchtlinge

02. Juli 2015

Integrationsleistungen von langjährig geduldeten Flüchtlingen werden künftig belohnt. Dies teilt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich mit.

Die jetzt vom Bundestag verabschiedete Neubestimmung des Bleiberechts sieht ein Bleiberecht vor, wenn langjährig geduldete Flüchtlinge überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. „Statt Kettenduldungen soll es künftig Sicherheit für diejenigen geben, die sich integrieren und schon lange ein Teil unserer Gesellschaft sind“, so Gabriela Heinrich. Die neue Regelung wird alters- und stichtagsunabhängig sein. Jugendliche sollen bereits nach vier Jahren Aufenthalt und erfolgreichem Schulabschluss von der Neuregelung profitieren.

Die Aufnahme einer Berufsausbildung soll mit dem Gesetz für Jugendliche ein Duldungsgrund werden. „Arbeitgeber müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Auszubildenden in der Ausbildungszeit abgeschoben werden. Gleichzeitig können diejenigen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit schaffen wir für alle Beteiligten mehr Sicherheit und stärken die Integration“, so Gabriela Heinrich.

Hintergrund: Geduldete Flüchtlinge haben keinen sicheren Aufenthaltstitel. Die Duldung ist lediglich eine Bescheinigung darüber, dass eine Abschiebung vorerst nicht vollzogen werden kann. In der Praxis bleiben Geduldete oft dauerhaft, was zu Kettenduldungen und ständiger Unsicherheit führt und Integration erschwert.