Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

13. November 2015

Die Große Koalition hat die zweite Stufe der Pflegereform im Bundestag verabschiedet. Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert erhoffen sich davon deutliche Leistungsverbesserungen für die rund 12.000 Pflegebedürftigen in Nürnberg, deren Angehörige sowie eine bessere Berücksichtigung der Menschen, die an Demenz erkrankt sind.

„Die Pflegereform hat den Grundsatz, dass niemand schlechter, aber viele besser gestellt werden“, betonen Heinrich und Burkert. Ab dem 1. Januar 2017 wird ein neues Begutachtungsverfahren starten, dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde liegt. Aus den drei Pflegestufen werden dann fünf Pflegegrade.

„Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff spielt es künftig keine Rolle mehr, ob jemand aus körperlichen Gründen oder wegen einer Demenzerkrankung Hilfsbedarf hat“, so Heinrich. „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden künftig mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Das hilft nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern entlastet auch die Angehörigen“, so Burkert.

„Insgesamt investieren wir, zusammen mit der ersten Stufe der Pflegereform, fünf Milliarden Euro zusätzlich in die Pflege. Es geht nicht nur um Leistungsverbesserungen für alle Pflegebedürftigen, sondern auch um die überfällige Strukturreform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, so Heinrich und Burkert.