Menschenrechtsverteidiger besser schützen

03. Dezember 2015

Im Vorfeld des internationalen Tags für Menschenrechte am 10. Dezember debattiert der Bundestag heute über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Ohne deren Einsatz wäre es um die Menschenrechte in der Welt schlecht bestellt. In vielen Staaten jedoch beschneiden restriktive Gesetze zunehmend ihren Handlungsspielraum.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher, Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin und Ute Finckh-Krämer, zuständige Berichterstatterin:

„Alba Cruz aus Mexiko, Fartuun Adan aus Somalia und Leyla Yunus aus Aserbaidschan sind drei mutige Menschenrechtsverteidigerinnen, deren Einsatz im Bundestag vorgestellt wird. Alba Cruz setzt sich als Anwältin für Opfer willkürlicher Verhaftung und Folter ein und wird dafür schikaniert und bedroht, Fartuun Adan hat das Elman Peace and Human Rights Center gegründet und bietet in Not geratenen Frauen Unterstützung und Zuflucht an, Leyla Yunus hat sich als Vorsitzende einer Nichtregierungsorganisation für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt. Sie wurde diesen August zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Haft verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand zusehends.

Frauen zählen zu den besonders gefährdeten Menschenrechtsverteidigern, ebenso regierungskritische Journalisten und Blogger sowie Personen, die sich für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einsetzen und die sich in ländlichen Regionen für indigene Gruppen engagieren. Sie alle brauchen unsere Unterstützung. Viele Regierungen haben mit restriktiven NGO-Gesetzen den Spielraum der Zivilgesellschaft und damit auch von Menschenrechtsverteidigern stark eingeschränkt.

Die EU hat ein umfangreiches Instrumentarium zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern erarbeitet. Entscheidend ist, dass es konsequent umgesetzt wird. EU-Missionen und Botschaften fällt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die Verbreitung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Kontaktpflege, Prozessbeobachtungen und Gefängnisbesuche – all diese Maßnahmen können Menschenrechtsverteidigern helfen und vielleicht sogar ihr Leben retten. Auch im Bundestag haben viele Abgeordnete eine Patenschaft für konkrete Einzelfälle übernommen.“