Heinrich und Burkert zum Bundesteilhabegesetz

01. Dezember 2016

Das neue Bundesteilhabegesetz ist ein Paradigmenwechsel und bringt zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, nicht zuletzt durch Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Davon sind die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert überzeugt.

  • „Mit dem Bundesteilhabegesetz beenden wir die Jahre des behindertenpolitischen Stillstands der Vorgängerregierung. Ich bin sehr froh, dass uns noch Nachbesserungen gelungen sind, die die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, bei ihrem Besuch in Nürnberg angekündigt hatte. Wir kümmern uns um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Heinrich.
  • „Uns war es wichtig, im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen zu erreichen, damit niemand durch die neue Definition einer Behinderung durchs Raster fällt. Ich freue mich, dass wir für die Werkstattbeschäftigten in den Beratungen noch eine Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes rausholen konnten“, so Burkert.
  • „Die Reform ist in meinen Augen ein großer Schritt, aber einer, dem noch weitere folgen müssen. Perspektivisch würde ich gerne erreichen, dass wir komplett auf die Anrechnung von Vermögen verzichten, wenn jemand Eingliederungshilfe erhält“, so Heinrich.
  • „Wichtig ist die Klarstellung, dass es einen Vorrang von Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen gibt. Damit reagieren wir auf die Sorge, gegen den eigenen Willen und aus Kostengründen in eine stationäre Einrichtung geschickt zu werden. Das war ein Thema, wovor viele Angst hatten“, so Burkert.
  • „Die Sorge der Betroffenen, zu Pflegeleistungen verschoben zu werden, nehmen wir ernst, indem wir festschreiben, dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben wird“, so Heinrich.
  • „Wir setzen darauf, dass in Zukunft mehr Schwerbehinderte den Sprung in reguläre Beschäftigung schaffen und mit dem „Budget für Arbeit“ sind wir damit auf einem guten Weg. Arbeitgeber können aus dem „Budget für Arbeit“ künftig einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des ortüblichen Lohnes erhalten, wenn sie einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen“, so Burkert.
  • „Ich finde es wichtig, dass wir jetzt in eine Beratungsinfrastruktur investieren. Wir werden 60 Millionen Euro in eine unabhängige Beratung investieren, um damit Betroffene und ihre Familien besser zu unterstützen und zielgenaue Hilfe zu stärken“, so Heinrich.

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