Parlamentarische Versammlung des Europarats stimmt gegen Türkei-Dringlichkeitsdebatte

26. Januar 2017

Wann, wenn nicht jetzt und wo, wenn nicht im Europarat? Europa hätte Stellung beziehen müssen. Bedauerlicherweise hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats bereits zum zweiten Mal gegen eine Dringlichkeitsdebatte zur Türkei entschieden.

Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin:

„Der Europarat mit seiner Parlamentarischen Versammlung kümmert sich ausschließlich um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in allen seinen Mitgliedstaaten. Der Mitgliedstaat Türkei steht vor politisch gefährlichen Veränderungen. Im April 2017 soll es unter den Bedingungen des Ausnahmezustands ein Referendum geben, in dem die Türkinnen und Türken über eine Verfassungsreform abstimmen. Eine Annahme der Verfassungsreform hätte ein Präsidialsystem mit umfassender Machtfülle und Abschaffung der Gewaltenteilung zur Folge.

Die Kernaufgabe des Europarats ist es, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten zu fördern und zu schützen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat eine gute Gelegenheit verpasst, dazu Stellung zu nehmen. Worauf will man noch warten? Die Verfassungsreform und die damit einhergehende Zerstörung einer demokratischen Türkei scheinen verschiedenen Kräften im Europarat nicht wichtig genug zu sein, um eine ernsthafte Debatte zu führen.

Eine Mehrheit der Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung hat die Dringlichkeitsdebatte für nötig gehalten, die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde jedoch knapp verfehlt. Diese Zweidrittelmehrheit wurde nötig, weil zuvor das Präsidium die Debatte mehrheitlich abgelehnt hatte.“