Abschreckung für Einbrecher

18. Mai 2017

Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches will die Große Koalition das Strafmaß für Wohnungseinbrüche anheben. Der Gesetzentwurf ist am Freitag in erster Lesung im Bundestag. Hierzu erklären die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert:

  • „Opfer eines Einbruchs bleiben oft traumatisiert zurück. Viele Einbruchsopfer fühlen sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher und müssen am Ende umziehen. Ein Einbruch ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre und das eigene Sicherheitsempfinden“, so Heinrich.
  • „Sicherheit ist ein Grundrecht und die Voraussetzung für Freiheit. Wir müssen die Sicherheit ausbauen. Wohnungseinbrüche dürfen in Bezug auf das Strafmaß nicht verharmlost werden“, so Burkert.

Es geht den beiden Bundestagsabgeordneten aber nicht nur um Wohnungseinbrüche. „Um das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu stärken, wollen wir mehr Polizistinnen und Polizisten einstellen und in die Ausstattung der Polizei investieren“, so Burkert und Heinrich. Die SPD spreche sich für 15.000 neue Stellen bei der Polizei in Bund und Ländern aus. Auf Bundesebene sei der Ausbau auf Initiative der Sozialdemokraten bereits gestartet. Nachdem bereits im letzten Jahr 1.500 neue Stellen bei der Bundespolizei geschaffen worden waren, werden in diesem Jahr laut Heinrich und Burkert 2.000 neue Stellen finanziert. „Die Aufstockung der Bundespolizei ist keine Initiative des zuständigen Bundesinnenministers, sondern wurde von der SPD eingebracht und durchgesetzt“, so Burkert.

Bereits im März war die stärkere Förderung für einbruchhemmende Sicherungstechnik beschlossen worden. „In diesem Jahr stehen für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz 50 Millionen Euro bereit. Schon kleine Maßnahmen können dazu beitragen, dass Einbrecher aufgeben oder es gar nicht erst probieren“, so Heinrich und Burkert. Infos über die Förderung gibt es bei der KfW oder telefonisch unter der 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer).

Weitere Infos gibt es ebenfalls auf www.kfw.de

Hintergrundinfo:
Mit dem Gesetz soll für den Einbruch in eine Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten. Es soll keine Möglichkeit geben, nach unten von dieser Mindeststrafe abzuweichen.