Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

23. August 2017

Alleinerziehende profitieren von der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses – auch rückwirkend zum 1. Juli. Dies teilt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich mit.

„Für uns war es wichtig, dass wir Alleinerziehende und ihre Kinder nicht alleine im Regen stehen lassen“, begründet Heinrich die Gesetzesänderung auf Initiative der SPD. Mit der Neuregelung wird laut Heinrich gewährleistet, dass der Staat für Kinder einspringt, wenn ein Elternteil der Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Und zwar deutlich stärker als bisher: Die bisherige Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 Jahren und die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn nicht bereits Sozialleistungen bezogen werden, besteht jetzt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss. Weil das Gesetz später als geplant in Kraft getreten ist, erhalten Alleinerziehende die Möglichkeit, Anträge rückwirkend zum 1. Juli 2017 beim Jugendamt zu stellen, teilt Heinrich mit.