Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Istanbul-Konvention ist eine Chance

27. November 2017

Weltweit hat jede dritte Frau sexuelle oder andere körperliche Gewalt erlebt. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen ein Problem. Die im kommenden Jahr in Kraft tretende Istanbul-Konvention ist eine Chance, geschlechtsspezifische Gewalt zurückzudrängen.

Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin: „Genitalverstümmelung, Vergewaltigung als Kriegswaffe und Gewalt im Namen der Ehre sind weltweit verbreitet. Auch in Deutschland leben über 50.000 Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind. Vor allem aber sind bei uns häusliche und psychische Gewalt ein Problem. Wir müssen alles daran setzen, dass die Täter für jede einzelne dieser Menschenrechtsverletzungen bestraft werden. Im besten Fall werden solche Taten verhindert. Die Opfer von Gewalt brauchen eine stärkere Unterstützung. Dieser Verantwortung müssen wir uns national wie international stellen. Am 1. Februar 2018 tritt die Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland in Kraft. Ein Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention wäre ein wirksames Instrument, um geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland zurückzudrängen. Die SPD-Bundestagsfraktion würde einen Nationalen Aktionsplan unterstützen.“