Wichtiger Schritt für Menschenrechte in Indien

10. September 2018

Das höchste Gericht in Indien hat entschieden, den Paragrafen 377 aufzuheben, der Homosexualität unter Strafe stellt. Das ist eine wegweisende Entscheidung für die Menschenrechte in Indien. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung und fordert auch von anderen Staaten die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin:

„Schwule, Lesben und Transgender werden weltweit in vielen Staaten weiterhin verfolgt. Gesetze, die homosexuelle Beziehungen unter Strafe stellen, verstoßen gegen die universelle Geltung der Menschenrechte. Sie führen zudem – selbst wenn sie in der Praxis nicht angewendet werden – zu einem Klima von Angst, Erpressung und Gewalt. Betroffene können bei Problemen zum Beispiel nicht zur Polizei gehen, weil sie dann selbst eine Verhaftung fürchten müssen. Umso wichtiger ist das indische Urteil. Es ist ein Urteil zugunsten der Menschenrechte.

Das Urteil in Indien gewährleistet noch keine Gleichbehandlung, aber es ist der erste Schritt dahin. Diesem müssen weitere Schritte folgen – auch in anderen Staaten. Homosexuelle Handlungen stehen in zahlreichen Staaten der Region unter Strafe, zum Beispiel in Bangladesch, Sri Lanka, Myanmar und Pakistan. Das indische Urteil ist ein Signal an andere Staaten, die Menschenrechte der gesamten Bevölkerung zu achten und die Verfolgung von Bevölkerungsgruppen einzustellen.“