Nürnberger Unterschriften für die Menschenrechte in Berlin angekommen

27. November 2018

Bei der Herstellung von Alltagsprodukten werden häufig die Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Diesen Missstand haben die Weltläden bundesweit in einer Unterschriftenkampagne angeprangert. Jetzt hat die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich zahlreiche Unterschriften aus Nürnberg der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler, in Berlin übergeben.

Was passiert eigentlich, wenn deutsche Unternehmen im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören? Oder es in Kauf nehmen, wenn ihre Partner vor Ort das machen? Oft genug leider nichts. Die Weltläden und das Forum Fairer Handel wollen diesen Missstand beenden und fanden dabei auch in Nürnberg viele Verbündete, die einen entsprechenden Aufruf unterschrieben.

Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, übergab jetzt eine Vielzahl von Unterschriften aus Nürnberg an die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler. „In unserer einen Welt müssen wir dafür sorgen, dass weltweit Standards gelten, zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Es ist ein ermutigendes Signal, dass so viele Nürnbergerinnen und Nürnberger das ebenfalls wichtig finden. Ich nehme die Forderungen gerne nach Berlin mit und bedanke mich herzlich beim Fenster zur Welt, dem Lorenzer Laden und allen Beteiligten dafür, Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema zu lenken, zumal es ja auch darum geht, wie nachhaltig unser Konsum ist.“

Heinrich und Kofler unterstützen die Aktion. „In der letzten Wahlperiode haben wir mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte den ersten Schritt durchgesetzt, damit menschenrechtliche Verantwortung für Unternehmen nicht an der Landesgrenze endet“, so Heinrich. Deutschland gehört damit zu den Vorreitern, die den weltweiten Konsens für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konkret umsetzen: Bisher haben erst 22 Staaten – 17 davon in Europa – entsprechende Aktionspläne umgesetzt.

In dieser Wahlperiode steht laut Heinrich der zweite Schritt an. „Wir haben in der Großen Koalition durchgesetzt, dass wir gesetzlich tätig werden, wenn die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht greift. Außerdem wollen wir eine verbindliche EU-weite Regelung“, so Heinrich.

In der Diskussion ist auch der sogenannte UN-Treaty-Prozess, bei dem es um ein neues, weltweites Abkommen zu transnationalen Konzernen und Menschenrechten geht. Heinrich erwartet hier jedoch keine schnellen Lösungen, zumal das auch extraterritoriale Gerichtsbarkeit erfordern würde – so wie bei den massiv umstrittenen Schiedsgerichten im Rahmen von Freihandelsabkommen.

„Der neue Prozess darf zudem nicht als Feigenblatt genutzt werden, um sich vor einer konkreten Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu drücken oder hinter diese weltweiten Standards wieder zurückzufallen“, so Heinrich. Diese Sorge habe sie, da die Initiatoren des neuen Prozesses – Ecuador und Südafrika – bisher keine Aktionspläne umgesetzt haben und zudem darauf drängen, im Rahmen einer „UN Binding Treaty“ nationale Unternehmen auszunehmen, was zum Beispiel die Ölförderung im Yasuni-Nationalpark in Ecuador betreffen würde.