Zum Internationalen Tag gegen Homophobie

20. Mai 2019

Noch immer stehen gleichgeschlechtliche Beziehungen in vielen Staaten unter Strafe. Menschen werden verhaftet, weil sie einfach sie selbst sind. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die weltweite Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und weist darauf hin, dass die Menschenrechte unteilbar sind.

Gabriela Heinrich, stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin; Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher:

„Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai ist ein Aufruf an die Weltgemeinschaft, bei Homophobie nicht wegzuschauen. Die Menschenrechte gelten universell und können auch nicht durch den Hinweis auf Traditionen oder kulturelle Eigenheiten ausgehebelt werden. Die Menschenrechte gelten für Schwule, Lesben und Transgender genauso wie für jeden anderen Menschen. Die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen in vielen Staaten dieser Welt ist ein gravierender Verstoß gegen die Menschenrechte und muss stets auf weltweiten Widerstand stoßen. Das Beispiel Brunei zeigt, dass internationaler Protest nicht ohne Wirkung bleibt – die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Beziehungen wurde zumindest ausgesetzt. Allerdings: Die Strafbarkeit und die Hetze gegen LGBTI bleiben.

Es gibt aber auch positive Entwicklungen, wie die Legalisierung der Homosexualität in Indien im vergangen Jahr – ein Land mit fast 1,5 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Bundesregierung muss weiterhin für die Menschenrechte werben und deren weltweite Achtung einfordern. Dabei gilt es, positive Entwicklungen zu unterstützen und sich negativen entgegenzustellen.“