Gabriela Heinrich zu afghanischen Ortskräften

07. Juni 2021

„Wir sind den vielen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr und der zivilen Durchführungsorganisationen äußerst dankbar. Ihre Unterstützung beispielsweise als Dolmetscher hat maßgeblich zum Erfolg der Mission in Afghanistan beigetragen.

Sie sind dem Risiko ausgesetzt, Opfer von Vergeltungsaktionen der Taliban zu werden. Wir bekennen uns klar zu der besonderen deutschen Verantwortung gegenüber diesen Menschen und ihren Familien.

Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung zugesagt hat, zügig und beschleunigt über Fälle zu entscheiden, damit für die ehemaligen Ortskräfte und für ihre Familien Lösungen gefunden werden.

Die sogenannte Zwei-Jahres-Regelung ist in den letzten Jahren geübte Praxis, die besagt, dass ehemalige Ortskräfte innerhalb von zwei Jahre nach Beschäftigungsende anzeigen konnten, wenn sie wegen der früheren Tätigkeit bedroht werden. Diesem Personenkreis inklusive ihrer Familien wurde dann Schutz in Deutschland gewährt.

Die Bundesregierung muss bei der Aufnahme ehemaliger Ortskräfte definitiv flexibler werden. Die Zwei-Jahres-Regelung passt nicht zu der Sicherheitslage in Afghanistan gerade angesichts des anstehenden vollständigen Abzugs der Bundeswehr und der internationalen Truppen.“