Recht auf Ganztagschulplatz kommt

07. September 2021

Der Vermittlungsausschuss hat den Weg für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder freigemacht. Dazu erklärt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich:

„Ich bin sehr erleichtert, dass die Länder die Blockade aufgegeben haben. Mit dem Rechtsanspruch setzen wir nun ein weiteres Versprechen aus dem SPD-Wahlprogramm durch. Das Kämpfen für die Familien hat sich gelohnt. Der Rechtsanspruch wird vielen Eltern dabei helfen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Er wird aber auch Kindern helfen und dazu beitragen, dass aus Hausaufgaben künftig Schulaufgaben werden. Auch die Staatsregierung ist gefordert, einen starken Beitrag zu leisten und – mit der Hilfe des Bundes – für eine angemessene personelle Ausstattung der neuen Ganztagsschulen zu sorgen.“

Hintergrund:

In den Koalitionsverhandlungen zur Großen Koalition hatte die SPD den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durchgesetzt, der nun nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses kommen kann. Er soll ab 2026 gestuft in Kraft treten und knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an. Der Bund beteiligt sich demnach mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.