„Starke-Familien-Gesetz“ wird beschlossen

21. März 2019

Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert teilen anlässlich der abschließenden Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Deutschen Bundestag mit:

  • „Vom Ausbau des Kinderzuschlags profitieren Familien, die trotz eigener Erwerbstätigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Mir ist besonders wichtig, dass das Gesetz auch Alleinerziehenden zugutekommt, denn künftig gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss erhalten“, so Heinrich.

  • Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut. Wir handeln zugunsten der Familien, während andere Parteien Kinderarmut nur beklagen. Wer auf den Kinderzuschlag angewiesen ist, bekommt in Zukunft kostenlose Infrastruktur für Kinder, wie das Mittagessen in der Schule, die Schülerbeförderung und die Kita. Das Gesetz ist auch ein erster Schritt in Richtung Kindergrundsicherung, mit der wir Leistungen zusammenfassen, verbessern und vereinfachen wollen“, so Burkert.

Vor kurzem hatten die beiden Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg besucht. Dabei informierten sich die beiden auch über laufende und geplante Maßnahmen zur Entbürokratisierung beim Kindergeld, wie das „Antragslose Kindergeld“. „Wir müssen Familien auch von Bürokratie entlasten und die Prozesse vereinfachen“, so Burkert und Heinrich.

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