Das jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Angehörigenentlastungsgesetz sieht eine Reihe von Neuregelungen zugunsten von Menschen mit Behinderung vor. Dies teilen die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert mit.
Der Gesetzentwurf schafft langfristige Sicherheit für die Teilhabeberatung in Nürnberg. Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Förderung der unabhängigen Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige soll entfristet werden. In Nürnberg wird die Beratung unter anderem von Integral e.V., vincentro mittelfranken, vom Landesverband der Gehörlosen Bayern e.V. und im Beratungszentrum Christine-Kreller-Haus der Stadtmission angeboten. „Die Beratungsstrukturen für Menschen mit Behinderung in Nürnberg werden mit dem Gesetz langfristig gesichert. Das ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir vollständig umsetzen wollen“, so Gabriela Heinrich.
Künftig sollen zudem Menschen mit Behinderungen mit einem „Budget für Ausbildung“ gefördert werden, wenn sie außerhalb einer Behindertenwerkstatt eine reguläre Ausbildung antreten. Damit wird auf dem bestehenden „Budget für Arbeit“ aufgebaut, mit dem die Beschäftigung außerhalb von Werkstätten finanziell unterstützt wird. Eine Entlastung ist beim Unterhalt geplant: Angehörige volljähriger behinderter Kinder sollen von Zuzahlungen befreit werden. „Wir bauen jetzt auf dem Bundesteilhabegesetz auf, um Menschen mit Behinderung die bestmögliche Unterstützung und Teilhabe zu bieten. Dabei wollen wir auch die Angehörigen finanziell entlasten“, so Martin Burkert.